Datenschutz im Betriebsrat
Starten Sie mit einem klaren Plan!

 

Gemeinsam gestalten wir den Datenschutz im Betriebsratsbüro nach § 79a BetrVG und DSGVO.


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„Betriebsräte müssen sich aktiv mit Datenschutz beschäftigen. Dazu gehören ein klares Datenschutzkonzept und, wenn nötig, passende Regelungen in der Geschäftsordnung. Alle Mitglieder sollten das nötige Wissen zum Datenschutz erwerben. Ich unterstütze Sie dabei, praxisnah und verständlich – von der Planung bis zur sicheren Umsetzung.“

Maximilian HartungDatenschutzberater für Betriebsräte

 

Wo starten wir?

 

Der Betriebsrat hat eine Doppelrolle. Er überwacht den Arbeitgeber und verarbeitet eigene Daten. Wir prüfen den Ist-Stand und legen Ziele fest. So entsteht ein einfacher Fahrplan mit klaren Schritten und Fristen.

 

Schulung

 

Alle Mitglieder verstehen Grundbegriffe und Pflichten. Praxisfälle aus dem Betriebsratsbüro. Dauer 90 Minuten.

 

Konzept

 

Regeln zu Zugriff, Speicherorten, Fristen und Löschung. Passend zur Größe des Gremiums. Beschlussvorlage inklusive.

 

Geschäftsordnung

 

Saubere Regeln in der GO. Keine Daten an private Mailboxen. Keine Verarbeitung auf Privatgeräten.

 

Dokumentation

 

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Technische und organisatorische Maßnahmen. Vorlagen zum Ausfüllen.

 

Arbeitgeber

 

Abgrenzung der Verantwortlichkeiten. Sichere Kanäle. Verfahren für Auskunft und Einsicht. Alles schriftlich fixiert.

 

Kontrolle & Audit

 

Interne Checks mit Checkliste. Jährlicher Review. Maßnahmenplan mit Fristen. Prüfhinweise für das Unternehmen.

 

Sie entscheiden, wann wir anfangen.

 

Nach § 79a Satz 1 BetrVG muss der Betriebsrat die gesetzlichen Datenschutzvorgaben einhalten und umsetzen. Wir helfen Ihnen bei der richtigen Vorgehensweise! Der Arbeitgeber setzt dem Betriebsrat keine Datenschutzregeln. Der Betriebsrat ist für seine eigene Verarbeitung verantwortlich. Wir stärken diese Unabhängigkeit und klären die Schnittstellen.


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