Nach § 79a Satz 1 BetrVG muss der Betriebsrat die gesetzlichen Datenschutzvorgaben einhalten und umsetzen. Wir helfen Ihnen bei der richtigen Vorgehensweise! Der Arbeitgeber setzt dem Betriebsrat keine Datenschutzregeln. Der Betriebsrat ist für seine eigene Verarbeitung verantwortlich. Wir stärken diese Unabhängigkeit und klären die Schnittstellen.

